Aufgrund der vielen Brandereignisse in Entsorgungsanlagen deutschlandweit – die oftmals auf falsch entsorgte LithiumIonen- Akkus zurückzuführen sind – wurde im Vorgriff auf eine anstehende Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG) auf allen Wertstoffhöfen im Kreis das sogenannte „Thekenmodell“ bereits eingeführt.
Hierbei wird am Entstehungsort (Wertstoffhof) unter Aufsicht unseres Personals bereits eine Trennung der Elektrokleingeräte in drei Kategorien vorgenommen. Die Geräte mit einem fest verbauten Akku werden ausgeschleust und separat entsorgt. Aus den Geräten mit herausnehmbarem Akku wird dieser entnommen und ebenfalls separat entsorgt. Der übrige Stoffstrom weist ein deutlich reduziertes Brandrisiko auf.