Aktuell anhängig sind – nach dem die Beschwerde der SAVAG gegen den durch das VG Darmstadt angeordneten Sofortvollzug mit Beschluss des VGH Kassel vom 04.02.2025 abgewiesen wurde – zwei weitere Klagen. (Hauptsacheverfahren sowie Verfassungsbeschwerde)
Die SAVAG hat beim VGH Kassel zunächst eine Anhörungsrüge gem. § 152a VwGO – die zwischenzeitlich bereits abgelehnt wurde – eingereicht. Anschließend wurde beim Bundesverfassungs-gericht in Karlsruhe fristgerecht Verfassungsbeschwerde auf Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG eingereicht. Den Eingang der Beschwerde hat das Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe am 10.03.2025 bestätigt.
Die Riedwerke haben am 27. März 2025 beim Landgericht Darmstadt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den ZAKB eingereicht, da die Anordnung zur Annahme von freigemessenen Abfällen auf der SAVAG-Deponie eine Eigentumsverletzung bedeuten würde. Am 14.04.2025 fand vor dem Landgericht Darmstadt ein mündlicher Verhandlungstermin statt. Das Landgericht in Darmstadt hat das Urteil am 05.05.2025 verkündet indem es dem Antrag der Riedwerke nicht gefolgt ist und diesen somit abgelehnt hat. Zwischenzeitlich wurde beim Oberlandesgericht Frankfurt am 09.07.2025 Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sollte es zwischen dieser Berichtserstellung und der eigentlichen Sitzung weitere Entwicklungen in o.g. Angelegenheit geben, wird mündlich berichtet.